Ro 2024/03/0001—VwGH Rechtssatz
21. März 2025
oder Darstellung) nach dem üblichen Verkehrsgebrauch ein Beitrag zur Finanzierung zu leisten wäre (vgl. VwGH 9.10.2024, Ra 2023/03/0208, unter Hinweis auf VwGH 21.6.2021, Ra 2020/03/0109, mwN). Dass das VwG dieses Begriffsverständnis auf den nach dem AMD-G zu beurteilenden Revisionsfall übertragen hat, begegnet schon deswegen keinen Bedenken, da die…