Das NAG 2005 unterscheidet zwischen Aufenthaltstiteln zur Niederlassung und Aufenthaltsbewilligungen zum bloß vorübergehenden Aufenthalt ohne Niederlassungsabsicht. Die Niederlassungsabsicht dient somit der Abgrenzung von zur Niederlassung berechtigenden Aufenthaltstiteln wie der "Rot-Weiß-Rot - Karte plus" und Aufenthaltsbewilligungen (vgl. VwGH 7.12.2016, Ra 2016/22/0013).
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