Die sich weitgehend auf den Inhalt der Strafregisterauskunft beschränkenden Feststellungen des VwG, das überdies auf die Argumentation des BFA trotz Verpflichtung hierzu nicht eingeht (vgl. VwGH 15.5.2019, Ra 2019/01/0012), reichen für eine nachvollziehbare Gefährdungsprognose nicht aus (vgl. VwGH 20.10.2016, Ra 2016/21/0289; VwGH 26.6.2019, Ra 2019/21/0034; VwGH 19.12.2019, Ra 2019/21/0273).
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