JudikaturVwGH

Ro 2019/14/0010 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
19. Februar 2020

Die Frage, ob eine amtswegige Prüfung der Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel nach § 57 AsylG 2005 zu erfolgen hat oder nicht, stellt dann eine fallbezogen irrelevante (bloß abstrakte) Rechtsfrage dar, wenn nicht einmal vorgebracht wird, dass die Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels vorlägen (vgl. VwGH 14.12.2016, Ro 2016/19/0004).

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