Rückverweise
Nach der Rechtsprechung des VwGH liegt ein Indiz für die Gewerblichkeit eines Wertpapierhandels vor, wenn der Steuerpflichtige einen auf den Umsatz von Wertpapieren bezogenen Beruf, insbesondere jenen des Wertpapiermaklers - oder etwa einen Handel mit sonstigen nicht verbrieften Finanzinstrumenten - ausübt.