JudikaturVwGH

Ra 2019/13/0104 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 2021

Vor dem Hintergrund der Materialien zur Novelle LGBl. Nr. 5/1991 des Vlbg FremdenverkehrsG 1978 (ErläutRV 36 BlgVlbgLT 25. GP 6) wird deutlich, dass der Landesgesetzgeber den Begriff des Standortes - als zentraler Anknüpfungspunkt für die Abgabepflicht - eigenständig definieren wollte. Es ist allerdings auszuschließen, dass der Landesgesetzgeber den "Standort" nach dem Vorbild des Begriffs der Betriebsstätte gemäß § 4 Abs. 1 KommStG 1993 ausgestaltet hat. Dies schon alleine deshalb, weil die Stammfassung des KommStG 1993 auf einen im Jahr 1993 - somit mehrere Jahre nach der Regierungsvorlage zur Novelle LGBl. Nr. 5/1991 des Vlbg FremdenverkehrsG 1978 - veröffentlichten Ministerialentwurf (324/ME 18. GP 403) zurückgeht und erst mit BGBl. Nr. 819/1993 kundgemacht wurde.

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