Im Rahmen des PT-Schemas ist zur Frage der "Gleichwertigkeit" auf die auf Grundlage des § 229 Abs. 3 BDG 1979 ergangene PT-Zuordnungsverordnung 1998 Bedacht zu nehmen, die im Sinn einer Wertigkeit der Verwendung eine generelle Unterteilung der Verwendungsgruppen in Dienstzulagengruppen vornimmt (vgl. VwGH 17.9.1997, 96/12/0005). Eine Gleichwertigkeit liegt nach § 40 Abs. 3 BDG 1979 daher nur dann vor, wenn die neue Verwendung innerhalb derselben Verwendungsgruppe derselben Funktions- oder Dienstzulagengruppe zugeordnet ist (vgl. VwGH 10.9.2009, 2008/12/0230).
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