JudikaturVwGH

Ra 2019/12/0033 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
22. September 2020

Die Beurteilung der Bescheidqualität einer behördlichen Erledigung ist aus dieser selbst und nicht aus späteren Ereignissen zu gewinnen (vgl. VwGH 16.10.1989, 89/12/0094).

Rückverweise