JudikaturVwGH

Ra 2019/12/0023 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
27. Mai 2019

Die Ruhestandsversetzung stellt (noch) keine "pensionsrechtliche Angelegenheit" im Verständnis des § 2 Abs. 6 DVG 1984 dar (VwGH 10.10.2012, 2011/12/0007). Demnach richtet sich die Zuständigkeit zur Abänderung dieses Bescheides nach § 13 Abs. 2 DVG 1984, während den abweichenden Bestimmungen des dritten Absatzes dieser Gesetzesbestimmung in diesem Zusammenhang keine Bedeutung zukommt.

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