RV/7100139/2025—BFG Entscheidung
27. August 2025
…für nichtunternehmerische Zwecke andererseits ergibt (vgl EuGH 12.2.2009, VNLTO , C-515/07; vgl. VwGH 27.7.2016, 2013/13/0083 ; 27.2.2019, Ra 2017/15/0074 ; 21.3.2022, Ra 2019/15/0158 , jeweils mwN; 18.12.2024, Ro 2022/13/0006).
Diesen Ausführungen und den obigen Sachverhaltsfeststellungen entsprechend ergeben sich für die beschwerdegegenständlichen Jahre die nachfolgend dargestellten Entgelte, aus denen der Beschwerdeführerin der Vorsteuerabzug zusteht (jeweils…