Ra 2019/11/0172 7 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des VwGH betrifft die Prognose, ob eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung iSd. § 8 Abs. 2 Stmk GVG 1993 durch die Erwerber glaubhaft gemacht wurde, ausschließlich ein öffentliches Interesse, dessen Wahrung alleine der Grundverkehrsbehörde überantwortet ist und hinsichtlich dessen dem Revisionswerber selbst für den Fall, dass er Interessent wäre, kein subjektiv-öffentliches Recht zukäme (vgl. den zum NÖ GVG 2007 ergangenen Beschluss VwGH 8.4.2019, Ra 2018/11/0096).