JudikaturVwGH

Ra 2019/09/0125 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
29. Januar 2020

Aus dem vorgebrachten Umstand der Haftung für Abgabenschulden nach § 59 Abs. 4 GSpG 1989 lässt sich nicht ableiten, dass das vom handelsrechtlichen Geschäftsführer vertretene Unternehmen als unternehmerischer Zugänglichmacher wirtschaftlicher Eigentümer der beschlagnahmten Geräte und/oder des darin befindlichen Geldes wäre (vgl. zum Begriff des wirtschaftlichen Eigentümers z.B. VwGH 13.9.2018, Ra 2018/15/0055).

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