Ra 2019/06/0277 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Frage, ob eine Eigentümergemeinschaft in einem bestimmten Verwaltungsverfahren parteifähig ist, kann nur dann maßgeblich sein, wenn es für den Adressaten verwaltungsbehördlichen Handelns grundsätzlich auf die Eigenschaft als (Wohnungs-)Eigentümer ankommt.