Ra 2019/05/0085 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung für ein ohne Bewilligung errichtetes Gebäude kommt nur dann in Betracht, wenn es nach den im Zeitpunkt der Erlassung der Entscheidung geltenden baurechtlichen Bestimmungen bewilligt werden kann.