JudikaturVwGH

Ra 2019/05/0078 8 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
25. September 2019

Baubewilligungen und diesen zugrunde liegende bezughabende Pläne enthalten auch personenbezogene Daten, an denen ein schutzwürdiges Interesse an deren Geheimhaltung im Sinne des DSG 2000 besteht. Ferner kann die Identität eines Grundstückseigentümers unschwer durch Einsichtnahme im Grundbuch festgestellt werden, sodass in einer Baubewilligung oder dieser zugrunde liegenden Plänen enthaltene Daten anhand der Grundstücksnummer auf den Grundstückseigentümer, der in vielen Fällen auch der Bauwerber und Baukonsensinhaber ist, im Sinne des § 1 Abs. 1 DSG 2000 rückführbar sind (vgl. in diesem Zusammenhang etwa VwGH 12.3.2010, 2008/17/0136).

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