JudikaturVwGH

Ra 2019/05/0061 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. Februar 2020

Bei der Frage, ob Abweichungen von den Vorschriften des Bebauungsplanes die dem geltenden Flächenwidmungs- und Bebauungsplan innewohnende Tendenz unterlaufen, handelt es sich um eine Rechtsfrage, deren Beantwortung nicht durch Sachverständige zu erfolgen hat.

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