I419 2319797-1—BVwG Entscheidung
02. Dezember 2025
…für den Fall, dass die aufschiebende Wirkung nicht ausgeschlossen wird, gravierende Nachteile für das öffentliche Wohl eintreten würden. (VwGH 04.03.2020, Ra 2019/21/0354, 07.02.2020, Ra 2019/03/0143, je mwN) Um die vom Gesetzgeber nach § 13 Abs. 2 VwGVG außerdem geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, hat ein Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfebezieher insbesondere die…