3—VwGH Rechtssatz
10. April 2025
generalklauselartig festgelegt" und ihre "bisherigen Einzelbefugnisse in Form einer Insbesondere-Regelung belassen", um der RL 2012/34/EU "besser zu entsprechen" (vgl. auch VwGH 25.2.2020, Ro 2019/03/0029). Schon darin zeigt sich, dass das VwG zurecht davon ausgegangen ist, dass es ihm im Rahmen der Wettbewerbsaufsicht obliegt, die Schienennetz-Nutzungsbedingungen, Verträge oder Urkunden…