Rückverweise
An der Verhinderung der Schlepperei ohne Bereicherungsabsicht besteht ein großes öffentliches Interesse (vgl. VwGH 5.7.2012, 2010/21/0345, mwN und Verweis auf den Verwaltungsstraftatbestand des § 120 Abs. 3 Z 1 FPG).
festgehalten, dass der Bekämpfung der Schlepperei hinsichtlich des Schutzes und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung - auch aus unionsrechtlicher Sicht - ein hoher Stellenwert zukommt (VwGH 13.2.2020, Fe 2019/01/0001; VwGH 27.3.2007, 2007/18/0135).…
…Bekämpfung von Schlepperei aus der Sicht des Schutzes und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung auch aus unionsrechtlicher Sicht ein hoher Stellenwert zu (vgl. VwGH 13.02.2020, Fe 2019/01/0001 mwN). Der Beschwerdeführer hat sich hierbei einer kriminellen Vereinigung angeschlossen, um sich an dem Schicksal Fremder zu bereichern. Aufgrund des qualifizierten Fehlverhaltens des Beschwerdeführers, unter…
…Bekämpfung der Schlepperei hinsichtlich des Schutzes und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung auch aus unionsrechtlicher Sicht ein hoher Stellenwert zukommt (vgl. VwGH 13.2.2020, Fe 2019/01/0001, Rn. 25, mwN; vgl. ferner VwGH 27.3.2007, 2007/18/0135, Punkt II.1.2, mit Hinweis auf die RL 2002/90…