Ra 2018/22/0231 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Einem geordneten Zuwanderungswesen kommt eine hohe Bedeutung zu. Dabei stellt die Verwendung falscher Urkunden durch einen Antragsteller mit dem Ziel der Erlangung eines Aufenthaltstitels eine schwere Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses an einem geordneten Fremdenwesen, insbesondere an einer geregelten Zuwanderung, dar (vgl. VwGH 23.2.2012, 2009/22/0138; 14.12.2010, 2008/22/0911). So kann selbst die Bedeutung eines langjährigen rechtmäßigen Aufenthalts durch eine mehrfache Manipulation im Zusammenhang mit Sprachdiplomen zwecks Erhalt von Aufenthaltstiteln relativiert werden (vgl. VwGH 20.12.2018, Ra 2018/21/0226).