JudikaturVwGH

Ro 2018/22/0007 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
14. April 2022

Der Umstand, dass es sich beim Fremden um ein minderjähriges Kind von in Österreich beschäftigten Saisonarbeitskräften handelt, hat in die Beurteilung einzufließen, ob gemäß § 9 Abs. 2 BFA-VG 2014 die Erteilung des Aufenthaltstitels zur Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens iSd. Art. 8 MRK geboten ist. Diese Beurteilung hat unter Bedachtnahme auf alle Umstände des Einzelfalls stattzufinden; es muss dabei eine gewichtende Abwägung des öffentlichen Interesses an der Aufenthaltsbeendigung mit den gegenläufigen privaten und familiären Interessen des Fremden, insbesondere unter Berücksichtigung der in § 9 Abs. 2 BFA-VG 2014 genannten Kriterien und unter Einbeziehung der sich aus § 9 Abs. 3 BFA-VG 2014 ergebenden Wertungen, in Form einer Gesamtbetrachtung vorgenommen werden (vgl. VwGH 11.11.2021, Ra 2019/21/0383).

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