Bei der - unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu lösenden (vgl. VwGH 20.12.2016, Ra 2016/21/0354; VwGH 5.7.2012, 2010/21/0081; VwGH 28.8.2012, 2012/21/0096) - Frage, ob eine Ladung iZm § 46 Abs. 2a FrPolG 2005 "nötig" iSd § 19 Abs. 1 AVG ist, ist auf die für die Beschaffung eines Ersatzreisedokumentes bestehenden speziellen Regelungen des Fremdenrechts (§ 33 Abs. 4 BFA-VG 2014 und § 108 Abs. 4 FrPolG 2005) Bedacht zu nehmen.
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