JudikaturVwGH

Ra 2016/21/0354 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2016

Der mit dem FrÄG 2011 neu geschaffene § 46 Abs. 2a FrPolG 2005 lässt zwar eine Ladung zwecks Beschaffung eines Heimreisezertifikates auch außerhalb des Amtsbereichs der zuständigen Behörde zu. Eine Amtshandlung muss aber weiterhin unter Leitung eines Behördenorgans stattfinden (Hinweis E 11. Juni 2013, 2013/21/0097). Dies wurde mit dem FrÄG 2015 durch eine entsprechende Änderung des § 46 Abs. 2a FrPolG 2005 ausdrücklich klargestellt. Wird auf die Anwesenheit eines Behördenvertreters des BFA in der Ladung ausdrücklich hingewiesen, so ist nicht von einer unzulässigen Ladung vor den Konsul - statt zu einer Amtshandlung des BFA - auszugehen.

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