JudikaturVwGH

Ra 2018/19/0466 7 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
21. Mai 2019

Ein die Verhängung einer Mutwillensstrafe rechtfertigender Ausnahmefall ist für den VwGH nicht erkennbar, wenn das BVwG der vollumfänglich erhobenen Beschwerde teilweise stattgegeben hat.

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