JudikaturVwGH

Ra 2018/19/0125 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2018

Der bloße unrechtmäßige Aufenthalt stellt nach dem System der Rückführungsrichtlinie noch keine derartige Störung der öffentlichen Ordnung dar, dass dies immer die Erlassung eines Einreiseverbotes gebieten würde (vgl. VwGH 4.8.2016, Ra 2016/21/0207 u.a., mwN und die dortige Darstellung der bisherigen Rechtsprechung).

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