JudikaturVwGH

Ra 2018/16/0033 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juni 2021

Die Frage, ob außergewöhnliche Verhältnisse iSd § 26 Abs. 3 GGG vorliegen, ist anhand der Umstände des Einzelfalls (die, sofern sie nicht außer Streit stehen, im Rahmen der Sachverhaltsfeststellungen zu umschreiben sind), zu beurteilen.

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