JudikaturVwGH

Ra 2018/11/0125 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
15. Oktober 2019

In Hinblick auf die vorzunehmende Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit des Revisionswerbers im Sinne des § 57a Abs. 2 zweiter Satz KFG 1967 war die Verschaffung eines persönlichen Eindrucks von diesem durch das VwG - im Rahmen einer mündlichen Verhandlung - geboten (vgl. zur Notwendigkeit der Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Falle des für die Entscheidungsfindung wesentlichen persönlichen Eindrucks von der Person des jeweils Betroffenen VwGH 18.2.2015, Ra 2014/04/0035, und etwa VwGH 15.7.2019, Ra 2017/11/0240).

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