JudikaturVwGH

Ra 2018/10/0136 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
28. Mai 2019

Wurde ein Verfahren gem. §§ 34 Abs. 2 und 33 Abs. 1 VwGG eingestellt, ist eine neuerliche Eingabe des Revisionswerbers wegen Konsumation des Revisionsrechtes gemäß § 34 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung zurückzuweisen (vgl. etwa VwGH 28.5.2014, Ro 2014/07/0064, oder 25.6.2015, Ra 2015/07/0077).

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