JudikaturVwGH

Ro 2018/10/0037 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2018

Nach § 9 Abs. 2 lit. e Vlbg MSV 2010 werden bei der Ermittlung des Anspruchs auf Leistungen der Mindestsicherung einer hilfsbedürftigen Person, die in einer stationären Einrichtung unterstützt wird, 20 % einer von dieser Person bezogenen Pension "nicht berücksichtigt". Daraus ist allerdings lediglich abzuleiten, dass der hilfsbedürftigen Person jedenfalls 20 % ihrer Pension verbleiben müssen. Die Bestimmung zielt keineswegs auf eine Schmälerung der Unterhaltsansprüche von Angehörigen der hilfsbedürftigen Person ab.

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