JudikaturVwGH

Ro 2018/10/0037 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2018

Die auf Kosten eines Trägers der Sozialhilfe in einer stationären Einrichtung untergebrachten Personen sind - wie unter anderem aus § 324 Abs. 3 ASVG hervorgeht - nicht von ihren Unterhaltspflichten befreit (vgl. VwGH 26.2.2002, 2001/11/0052, VwSlg. 15782 A/2002). Bei der Ermittlung der Unterhaltspflicht dieser Personen ist von der Gesamthöhe der bezogenen Pension auszugehen (vgl. VwGH 17.1.1989, 87/11/0223, VwSlg. 12.842 A/1989).

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