Ra 2018/09/0141 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Das Vorliegen eines berichtigungsfähigen Rechenfehlers wurde in der Rechtsprechung des VwGH lediglich dann angenommen, wenn eine im Bescheid offen gelegte Rechenoperation unrichtig vorgenommen wurde (vgl. VwGH 18.12.2014, 2012/07/0233).