JudikaturVwGH

Ra 2018/09/0141 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
24. Januar 2019

Das Vorliegen eines berichtigungsfähigen Rechenfehlers wurde in der Rechtsprechung des VwGH lediglich dann angenommen, wenn eine im Bescheid offen gelegte Rechenoperation unrichtig vorgenommen wurde (vgl. VwGH 18.12.2014, 2012/07/0233).

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