JudikaturVwGH

Ra 2018/08/0238 9 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
29. Januar 2019

Es gehört gerade im Fall widersprechender prozessrelevanter Behauptungen zu den grundlegenden Pflichten des Verwaltungsgerichts, dem auch im § 24 VwGVG verankerten Unmittelbarkeitsprinzip Rechnung zu tragen, um sich als Gericht - unter Beachtung des Rechts der Parteien, Fragen zu stellen oder maßgebliche sachliche oder rechtliche Gesichtspunkte zu erörtern - einen persönlichen Eindruck von der Glaubwürdigkeit von Zeugen oder Parteien und eben auch von der Nachvollziehbarkeit einer Stellungnahme durch einen Sachverständigen zu verschaffen und insbesondere darauf seine Beweiswürdigung zu gründen (vgl. VwGH 17.3.2016, Ra 2016/08/0007).

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