JudikaturVwGH

Ra 2018/08/0004 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
17. Oktober 2019

Der für die Feststellung der Kontoerstgutschrift bzw. einer Ergänzungsgutschrift oder eines Nachtragsabzuges nach § 15 APG zuständige Pensionsversicherungsträger hat somit, wenn eine der in § 367a Abs. 4 ASVG genannten Vorfragen strittig ist, das Verfahren auszusetzen. In Abweichung von § 38 AVG ist es ihm verwehrt, über diese Vorfrage selbst zu entscheiden (vgl. Kneihs in Mosler/Müller/Pfeil, Der SV-Komm (212. Lfg.) § 367a ASVG Rz 15). Bei den in § 367a Abs. 4 ASVG genannten Fragen handelt es sich um Verwaltungssachen (vgl. § 355 Z 1, 3 ASVG; vgl. zur Feststellung der Angehörigeneigenschaft VwGH 17.11.1992, 91/08/0091).

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