JudikaturVwGH

Ro 2018/06/0001 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
17. Dezember 2021

Wenn das VwG einen Antrag zurückgewiesen hat, ist Sache des Revisionsverfahrens vor dem VwGH lediglich die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Zurückweisung (vgl. etwa VwGH 16.12.2020, Ra 2020/11/0095, mwN). Mit dem angefochtenen Erkenntnis des VwG wurde - im Wege der Abweisung der Beschwerde und der Abänderung des Spruchs des Bescheides der belangten Behörde - der Antrag der revisionswerbenden Parteien auf Zuerkennung der von ihnen begehrten Ablöse als unzulässig zurückgewiesen. Durch diese Entscheidung konnten die revisionswerbenden Parteien allenfalls in ihrem Recht auf Sachentscheidung durch das VwG, nicht aber in dem als Revisionspunkte geltend gemachten Recht auf Grundablöse verletzt werden.

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