JudikaturVwGH

Ra 2018/05/0039 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
20. November 2018

Bei Aufträgen nach § 129 Abs. 4 Wr BauO ist - wie sich seit der Novelle LGBl 25/2009 aus dem zweiten Satz dieser Bestimmung ergibt - grundsätzlich der Stand der Technik im Zeitpunkt der Erteilung des Bauauftrages maßgeblich. § 129 Abs. 10 Wr BauO stellt hingegen auf den konsensgemäßen Zustand ab, somit auch auf den dem Konsens zugrundeliegenden Stand der Technik.

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