JudikaturVwGH

Ra 2018/05/0039 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
20. November 2018

In dem Fall, dass der Eigentümer zur Beseitigung einer bewilligungspflichtigen, jedoch ohne Bewilligung errichteten Anlage verpflichtet ist, die Behörde daher (ungeachtet einer vorhergehenden Instandsetzung durch den Eigentümer) mit einem Beseitigungsauftrag vorgehen müsste, kann ein Instandsetzungsauftrag nicht ergehen (Hinweis VwGH 30.9.1975, 881/75). Der Eigentümer darf somit nicht zu Instandhaltungsmaßnahmen an Anlagen verpflichtet werden, die wegen Konsenswidrigkeiten zu beseitigen sind.

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