1—VwGH Rechtssatz
13. Dezember 2024
anzuwenden sein, wenn dieser unter verschiedenen Aspekten durch mehrere Regelungen erfasst wird. In einem solchen Fall sind grundsätzlich mehrere Bewilligungen nebeneinander notwendig (vgl. VwGH 4.2.2021, Ra 2018/04/0201, mwN). Es begegnet daher von vornherein keinen Bedenken, dass eine Bewilligung nach einer Verwaltungsmaterie erteilt, nach einer anderen hingegen versagt wird.…