JudikaturVwGH

Ro 2018/04/0017 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 2022

Weder der Wortlaut des § 83 Abs. 1 BVergG 2006 noch die Gesetzesmaterialien (RV 776 BlgNR 25. GP, 2, zu § 2 Z 33a und RV 1171 BlgNR 22. GP, 71, zu § 83) liefern Anhaltspunkte dafür, dass eine Weitergabe des gesamten Auftrages bereits dann vorliegt, wenn die wirtschaftlich weit überwiegenden Leistungen (sowohl ihre Bedeutung für den Auftragsgegenstand als auch ihren wirtschaftlichen Anteil am Gesamtauftragswert betreffend) weitergegeben werden sollen.

Rückverweise