JudikaturVwGH

Ra 2018/02/0294 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 2018

Auch bei Nichteinhaltung der in den Verwendungsrichtlinien geforderten 15-minütigen Wartefrist kann das Zustandekommen eines gültigen Messergebnisses angenommen werden, wenn diese Annahme aus fachlichen Gründen zulässig ist (vgl. VwGH 19.7.2013, 2011/02/0020; VwGH 26.1.2000, 99/03/0318). Es ist daher ein Sachverständiger beizuziehen.

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