Ra 2017/22/0131 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Revisionswerberin macht mit der als Revisionspunkt angeführten Verletzung in ihrem "subjektiven Recht auf eine fehlerfreie Ermessungsentscheidung und auf richtige Anwendung des Gesetzes" kein subjektiv-öffentliches Recht iSd § 28 Abs. 1 Z 4 VwGG geltend, in dem sie verletzt sein könnte (vgl. B 19. April 2016, Ra 2016/01/0055).