JudikaturVwGH

Ra 2017/22/0009 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
21. September 2017

Ein Familiennachzug iSd § 47 Abs. 3 Z 3 lit a NAG 2005 setzt voraus, dass der Nachziehende während seines Aufenthaltes im Bundesgebiet auf Unterhaltsmittel des Zusammenführenden angewiesen ist und ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Zusammenführenden und dem Nachziehenden besteht. Es reicht jedoch nicht aus, wenn irgendwann vor Antragstellung im Herkunftsland Unterhalt bezogen wurde, sondern der Nachziehende muss bis zuletzt auf die Unterhaltsleistungen des Zusammenführenden angewiesen sein (vgl. E 3. März 2011, 2010/22/0217).

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