Ra 2017/18/0301 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
In der Rechtsprechung des VwGH ist keine (Mindest )Dauer festgelegt worden, während derer eine Asylwerberin einen "westlichorientierten" Lebensstil gelebt haben muss, um davon ausgehen zu können, dass dieser ein wesentlicher Bestandteil ihrer Identität geworden ist. Diese Beurteilung erfordert stets eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles.