Ra 2017/16/0183 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind für die Frage der Gebührenpflicht - und auch für die Frage der Höhe der Eintragungsgebühr - grundsätzlich die Verhältnisse in dem in § 2 Z 4 GGG genannten Zeitpunkt maßgeblich (vgl. etwa VwGH 19.4.2007, 2004/16/0042, sowie VwGH 21.5.2007, 2004/16/0057, mwN). Im Einklang damit spricht § 26 Abs. 1 GGG vom Wert des einzutragenden Rechtes und stellt ebenso auf den Zeitpunkt der Eintragung und auf die in diesem Zeitpunkt maßgeblichen Verhältnisse ab.