RV/5100521/2020—BFG Entscheidung
12. März 2025
…und die Berufsausbildung zur künftigen Existenzsicherung notwendig ist, oder wenn die (neuerliche) Berufsausbildung durch Krankheit, Verletzung oder ähnliche Umstände erforderlich wird (vgl. etwa VwGH 18.12.2017, Ra 2017/15/0016 ; VwGH 27.06.2013, 2011/15/0008 ; VwGH 19.07.2000, 99/13/0255 ).
Ein solcher Ausnahmefall, der - abweichend von der aufgezeigten Grundregel - die Anerkennung außergewöhnlicher Belastungen der Unterhaltsberechtigten…