JudikaturVwGH

Ra 2017/12/0132 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
02. Juli 2018

Da selbst die Heranziehung ein und desselben Sachverständigen in einem mehrstufigen Verfahren keinen grundsätzlichen Bedenken begegnet, trifft dies umso mehr für den Fall zu, bei dem in aufeinanderfolgenden Verfahrensschritten zwei verschiedene Sachverständige betreffend Fragen der Bewertung eines Arbeitsplatzes herangezogen werden (vgl. VwGH 14.4.2016, Ra 2015/06/0037; VwGH 27.9.2011, 2009/12/0112; VwGH 20.5.2008, 2005/12/0113).

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