JudikaturVwGH

Ra 2017/10/0101 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
27. September 2018

Das VwG hat seiner Verpflichtung zur nachvollziehbaren Begründung des Nichtvorliegens seiner meritorischen Entscheidungszuständigkeit nicht entsprochen, wenn sich dem Beschluss iSd § 28 Abs. 3 VwGVG 2014 keine Begründung dazu entnehmen lässt, warum das VwG davon ausgegangen ist, dass die Ergänzung des Ermittlungsverfahrens bzw. die Nachholung der fehlenden Feststellungen durch das VwG selbst nicht im Interesse der Raschheit gelegen oder mit einer erheblichen Kostenersparnis verbunden wäre (vgl. VwGH 18.4.2018, Ra 2018/22/0015).

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