Ra 2017/08/0129 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der ärztliche Sachverständige hätte nur den Leidenszustand des Arbeitslosen, das bei ihm bestehende Leistungskalkül sowie die daraus resultierende Fähigkeit, Arbeitstätigkeiten auszuüben, zu beurteilen gehabt. Ob daraus dauernde Invalidität im Sinn des § 255 Abs. 3 ASVG abzuleiten ist, ist eine Rechtsfrage, deren Beantwortung der Behörde bzw. dem Verwaltungsgericht vorbehalten ist.