JudikaturVwGH

Ra 2017/06/0188 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
04. Juli 2019

Eine während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erteilte baubehördliche Bewilligung, mit der jener Zustand genehmigt würde, der durch die Befolgung des baupolizeilichen Auftrages beseitigt werden soll, stellte grundsätzlich eine vom VwG zu beachtende Änderung des Sachverhalts dar (vgl. das VwGH 4.7.2019, Ra 2017/06/0116).

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