Ra 2017/04/0086 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
§ 13 Abs. 2 AVG verlangt nicht eine Kundmachung an mehreren Stellen im Internet. Aus dem bloßen Nichtaufscheinen der Beschränkung des elektronischen Verkehrs auf der Homepage des Bundes "HELP. gv.at: Behörden" kann nicht das Vorliegen "widersprechender Internetkundmachungen" abgeleitet werden.