JudikaturVwGH

Ra 2017/04/0086 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. September 2017

§ 13 Abs. 2 AVG verlangt nicht eine Kundmachung an mehreren Stellen im Internet. Aus dem bloßen Nichtaufscheinen der Beschränkung des elektronischen Verkehrs auf der Homepage des Bundes "HELP. gv.at: Behörden" kann nicht das Vorliegen "widersprechender Internetkundmachungen" abgeleitet werden.

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