Ra 2017/04/0039 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Sind die vom Revisionswerber genannten Fragen hypothetisch, weil die von ihm als unionsrechtswidrig erachteten Bestimmungen in einem Verfahren, in dem es nur um die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Feststellungsantrages geht, nicht präjudiziell sind (vgl. bereits den B des VfGH E 1695/2016-10; vgl. zu hypothetischen Vorlagefragen das Urteil des EuGH vom 15. März 2017 in der Rechtssache C-3/16, Lucio Cesare Aquino gegen Belgische Staat, ECLI:EU:C:2017:209, Rn. 45, mwN), war der in der Revision gestellten Anregung, dem EuGH näher bezeichnete Fragen betreffend die mögliche Unionsrechtswidrigkeit des § 57 Abs. 5 WKG 1998 bzw. weiterer Bestimmungen des SpBegrG 2015 zur Vorabentscheidung vorzulegen, nicht näher zu treten.